Über das “Regime”, “Herrn Heiler” und die “Verräter”: Wolfenstein und die Paragraphen §§ 86 und 86a des StGB

von Dejan Lukovic*

 

„Der fiktive Ansatz erlaubt es uns zu zeigen, dass ein repressives, menschenverachtendes, faschistisches Regime auch außerhalb des historischen Kontexts jederzeit für Angst und Schrecken sorgen kann und somit massiven Widerstand herausfordert.“ (Zenimax, zit. n. Schiffer, 2017)

Einleitung

Mit dieser Aussage rechtfertigt der Videospiel-Publisher Zenimax die Maßnahmen der Selbstzensur innerhalb der 2017 erschienen deutschen Version des Spiels Wolfenstein 2: The New Colossus  (MachineGames: SE 2017) . In diesem kämpft man im deutschsprachigen Raum gegen das ‚Regime‘ anstatt gegen Nazis, trifft auf ‚Herr Heiler‘ anstatt auf Adolf Hitler und versucht ‚Verräter‘ anstatt Juden und Jüdinnen zu retten. Grund für diese Veränderungen sind – wie schon beim Vorläufer Wolfenstein: The New Order (MachineGames: SE 2014) und dem Stand Alone Add-On Wolfenstein: Old Blood (MachineGames: SE 2015)  – Bedenken über die Paragraphen §§ 86 und 86a des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und die Verwendung derer Kennzeichen regeln (vgl. Treutwein, 2017).

Doch inwiefern stehen die Veränderungen im neuesten Ableger der Wolfenstein-Serie, die so weitreichend realisiert wurden wie in keinem Vorgänger, in Beziehung zu den Absichten der rechtlichen Regelungen bezüglich des Umgangs mit dem Nationalsozialismus und dessen Kennzeichen? Dieser Frage soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden, indem zuerst ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Rechtsprechungen in Deutschland gegeben wird, ehe die Realisierung beziehungsweise Selbstzensur in The New Colossus betrachtet wird, um abschließend über die ab absurdum geführten gesetzlichen Intentionen zu resümieren. (Auf die rechtlichen Bedingungen in Österreich und der dortigen Rechtsprechung wird nicht gesondert eingegangen, da innerhalb der DACH-Region aufgrund der relativen Größe der deutsche Markt und seine rechtlichen Bestimmungen am meisten Berücksichtigung findet.)

Von Wolfenstein 3D zu Wolfenstein 2: The New Colossus

Schon mit dem 1992 erschienenen Wolfenstein 3D (id Software: US 1992), in dem man sich mit Waffengewalt aus einer Nazigefangenschaft in die Freiheit kämpfen musste – der Kampf gegen Nazis und ihrem System ist das der gesamten Serie zugrundeliegende Konzept – kam die Serie in Konflikt mit dem deutschen Strafgesetzbuch. So wurde das Spiel 1994 durch das Amtsgericht München aufgrund der drastischen Gewaltdarstellungen beschlagnahmt (vgl. Liesching, 2010, S. 14),   weshalb das Spiel kurz darauf auch von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde. (vgl. Schnittberichte, o. J.) 1998 folgte eine Verhandlung zu Wolfenstein 3D am Oberlandesgericht Frankfurt (OLG), bei der das Spiel auf seine Überschneidungen mit § 86a StGB hin beurteilt wurde, was bis heute die einzige Rechtsprechung zu dieser Thematik ist. Aufgrund der thematischen Verwandtschaft musste auch eine Beschäftigung mit § 86 StGB stattfinden. (vgl. Liesching, 2010, S. 13) Der § 86 StGB, der aus vier Absätzen besteht, regelt die Verbreitung von Propagandamitteln von als verfassungswidrig eingestuften Organisationen. Konkretisiert wird dies im Abs. 1, wenn in den folgenden vier Nummern taxativ aufgezählt wird, welche Organisationen keine Propagandamittel verbreiten dürfen beziehungsweise für welche Organisationen diese nicht verbreitet werden dürfen. Dazu zählen als vom Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig eingestufte Parteien oder Vereinigungen, sowie deren Ersatzorganisationen. Dazu zählen Vereinigungen, die aufgrund ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Völkerverständigung verboten wurden oder deren Ersatzorganisationen. Dazu zählen

„Regierung[en], Vereinigung[en] oder Einrichtung[en] außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den [vorherigen Nummern] bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig [sind]“
– § 86 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Zudem dürfen keine Propagandamittel verbreitet werden, um eine ehemalige nationalsozialistische Organisation fortzuführen. Wer nun solche Propagandamittel analog oder digital verbreitet oder auch nur mit dem Ziel der Verbreitung herstellt oder besitzt, macht sich strafbar (vgl. § 86 Abs. 1 StGB).

Dabei müssen die Propagandamittel gegen „die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung“ (§ 86 Abs. 2 StGB) gerichtet sein, was sich für die Beurteilung des Sachverhaltes rund um The New Colossus noch als relevant erweisen wird. Der dritte Absatz beschreibt die sogenannte ‚Sozialadäquanzklausel‘ (vgl. Liesching, 2010, S. 11). Laut dieser dürfen Propagandamittel der nach Absatz 1 geregelten Organisationen verbreitet werden,

„wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
– § 86 Abs. 3 StGB

Durch diese Klausel können innerhalb der Kunst Propagandamittel verwendet werden, die eigentlich nach § 86 Abs. 1 StGB nicht verbreitet werden dürften – ein Umstand, der in der Rechtsprechung zu Wolfenstein 3D eine große Rolle spielte. Bevor dies noch vertieft wird, soll zuvor noch auf § 86a StGB eingegangen werden . In diesem Paragraphen wird gesondert auf die Verwendung von Kennzeichen von als verfassungswidrig eingestufter Organisationen eingegangen. So dürfen keine Kennzeichen von Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet werden, die im § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB definiert werden. Zudem dürfen auch keine Gegenstände, die die zuvor beschriebenen Kennzeichen nach § 86 Abs. 1, Nr. 1, 2 und 4 darstellen oder enthalten, nach der in § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB dargelegten Art und Weise hergestellt, vorrätig gehalten, eingeführt oder ausgeführt werden (vgl. § 86a Abs. 1 StGB).

Absatz 2 definiert nun genauer, welche Arten von Kennzeichen gemeint sind, wie etwa „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“ (§ 86a Abs. 2 StGB). Ebenso umfasst das Gesetz explizit solche Kennzeichen, die jenen im Satz 1 genannten zum Verwechseln ähnlich sind. (vgl. § 86a, Abs. 2 StGB) Als dritter und letzter Absatz wird darauf verwiesen, dass die zwei letzten Absätze des § 86 StGB auch bei § 86a StGB entsprechend gelten. Dass bedeutet genauer, dass auch hier die ‚Sozialadäquanzklausel‘ gilt, die es gerade – aber nicht exklusiv – im Kontext der Kunst erlaubt, eigentlich verbotene Kennzeichen zu gebrauchen. (Vgl. § 86a Abs. 3 StGB) Die §§ 86 und 86a StGB sollen ihrem Sinne nach also einen Schutzzweck verfolgen, um das Aufkommen und Erstarken von nationalsozialistischen Organisationen oder deren Ersatzorganisationen zu verhindern. Gleichzeitig soll der dritte Absatz beider Paragraphen eine kritische und reflektierte Behandlung mit dem Nationalsozialismus erlauben, sei es im Sinne einer historischen, zeit-aktuellen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder einer ähnlichen gearteten Auseinandersetzung, wie es zum Beispiel bei Filmen der Fall ist (vgl. Liesching, 2010, S. 11).

In seiner Rechtsprechung verwehrte das OLG Frankfurt Wolfenstein 3D eben diese ‚Sozialadäquanzklausel‘ nach § 86a Abs. 3 StGB, da der Schutzzweck bedinge, „dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden“ (Liesching, 2010, S. 14). Grund hierfür sei zum einen, dass durch eine erlaubte Verwendung der Kennzeichen in Videospielen eine weitere Präsenz der Kennzeichen in der Öffentlichkeit nicht zu verhindern wäre. Zum anderen erkannten die Richter_innen Videospielen einen besonderen Charakter zu, der sie auf der einen Seite für Kinder und Jugendliche besonders § 81, Abs. 4 StGB wird nicht weiter gesondert ausgeführt aufgrund fehlender Relevanz für die Fragestellung. attraktiv mache, während sie auf der anderen Seite das Potenzial hätten, Sympathie für oder Identifikation mit den Gegnern zu ermöglichen – im konkreten Fall für beziehungsweise mit Nazis. All dies könne dazu führen,

„dass [Kinder und Jugendliche] in nennenswerter Zahl mit diesen Symbolen und Kennzeichen gewissermaßen aufwachsen und sich an sie gewöhnen, was sie wiederum anfälliger für eine ideologische Beeinflussung im Sinne des Nationalsozialismus machen könnte”
– Liesching, 2010, S. 15 .

Dies ändert auch nicht der Fakt, dass die verbotenen Kennzeichen den Gegnern des Spieles zugeschrieben werden. (vgl. Liesching, 2010, S. 14f.) Mit dem Schutzzweck der Paragraphen §§ 86 und 86a StGB argumentierend, wird Videospielen der Kunststatus nicht zugeschrieben, mit dem die ‚Sozialadäquanzklausel‘ greifen könnte. Durch diese Rechtsprechung aus dem Jahr 1998 konnten Videospiele in Deutschland seither keine Kennzeichen des Nationalsozialismus verwenden, um sich mit eben jener Zeit auseinanderzusetzen – sei es künstlerisch, historisch oder zum Zwecke der Unterhaltung . Wie dies den Schutzzweck der Strafgesetzbuchbestimmungen ad absurdum führt, soll nun im folgenden Kapitel am Beispiel von The New Colossus illustriert werden.

Entfernung der Verbrechen des Nationalsozialismus

The New Colossus ist der zweite Ableger des Reboots der Wolfenstein-Serie und erschien 2017 weltweit. So handelt das Videospiel in einer alternativen Vergangenheit, in der die Nationalsozialisten den zweiten Weltkrieg für sich entscheiden konnten und nun über weite Teile der Welt, auch über die USA, regieren. Als Spieler_in findet man sich in der Figur des jüdischen Widerstandskämpfers B. J. Blaskowicz wieder, um wiederholt den Kampf gegen das Naziregime anzutreten, wie schon im Vorgänger The New Order. In der internationalen und intendierten Version des Videospiels wird also der direkte Kampf gegen die Nazis erzählt, indem explizit Kennzeichen des Nationalsozialismus dargestellt werden, wie etwa Hakenkreuzfahnen, der Hitlergruß oder SS-Insignien. Dazu kommen auch noch ausdrückliche Verweise auf die Schoah, auf SS-Truppen oder auf Adolf Hitler, der selbst auch im späteren Verlauf des Videospiels anzutreffen ist. Es wird also vermittels aller zur Verfügung stehenden Mittel der Kampf gegen den Nationalsozialismus inszeniert.

In der deutschen Version des Spieles kämpft man nun aber gegen das ‚Regime‘, das als Platzhalter für den Nationalsozialismus fungiert. Anstatt dem Hakenkreuz verwendet das Regime ein eigenes Kennzeichen, das mit seinem eigentlichen Vorbild nichts – außer der Darstellung in einem weißen Kreis auf rotem Grund – gemeinsam hat. Der Hitlergruß wurde durch den Spruch ‚Mein Kanzler‘ ersetzt, um die verbotene Parole und Grußformel zu umgehen. (vgl. Stern, 2017) Auch Insignien der SS oder explizite Verweise auf deren Truppenabteilungen wurden in der deutschen Version entfernt. (vgl. Kreienbrink, 2017)

Während dies alles Änderungen sind, die die Paragraphen §§ 86 und 86a StGB explizit vorsehen, um nicht gegen das deutsche Strafgesetzbuch zu verstoßen, weist das Videospiel noch viele weitere Veränderungen auf, damit die rechtlichen Bestimmungen nicht tangiert werden. So wurde der Hitlergruß auch deshalb auf ‚Mein Kanzler‘ geändert, da Adolf Hitler zu ‚Herr Heiler‘ umbenannt wurde, dem ebenfalls der Bart abrasiert wurde. Was hier noch absurd anmutet, wird mit der Tilgung jeglicher Erwähnung der Schoah zum größeren Problem. Juden und Jüdinnen wurden zu ‚Verräter_innen‘ umbenannt, denen auch der jiddische Akzent genommen wurde. Schiffer führt hier als Beispiel die Geschichte der jüdischpolnischen Mutter Blazkowicz‘ an, die in der internationalen Version von ihrem Mann verraten und daraufhin in einem Vernichtungslager getötet wurde. Die deutsche Version entfernt dabei jeden Verweis auf den Holocaust, der hinter dem Schicksal der Mutter steckt, wenn diese nur Polin ist und in ‚Gefangenschaft‘ starb. Gerade hier wird der Schutzzweck der Paragraphen §§ 86 und 86a StGB ad absurdum geführt, wenn durch rechtliche Vorgaben eigentlich der Schutz vor nationalsozialistischen Ideologien intendiert wird, nur um den antifaschistischen Unterton und die grausamen Folgen des Nationalsozialismus komplett aus dem Videospiel zu nehmen. Der Politikwissenschaftler und Mitarbeiter der Antonio-Amadeu-Stiftung Jan Rathje fasst dies folgendermaßen zusammen:

„Hier bei Wolfenstein 2 ist das Problem, dass nicht nur die Hakenkreuze über Bord geschmissen worden sind, das könnte man vielleicht noch nachvollziehen und wirkt einfach nur lächerlich. Aber es wird dann gefährlich, wenn gleichzeitig auch der Judenmord über Bord geworfen wird.“
– Rathje, zit. n. Schiffer, 2017

Fazit

Mit dem Rechtsspruch 1998 verweigerte das OLG Frankfurt Videospielen die ‚Sozialadäquanzklausel‘ und stellte den Schutzzweck über die vermittelten Inhalte. Selbst die 2008 stattgefundene Ernennung zum Kulturgut durch den Deutschen Kulturrat (vgl. BIU, o. J.) änderte nichts an der rechtlichen Situation, da seither keine Verfahren diesbezüglich mehr ausjudiziert wurden. Zu welcher absurden Situation dies führen kann wurde in vorliegender Arbeit am Beispiel von The New Colossus kritisch aufgezeigt. So wurden nicht nur die explizit rechtlichen Bestimmungen eingehalten – was an sich auch kritisierbar erscheint –, sondern darüberhinausgehend wurden auch Verweise auf den Nationalsozialismus und besonders auf den Holocaust aus dem Videospiel eliminiert. Während die Bildsprache des Nationalsozialismus und deren grundlegenden Ideologie weiterhin in The New Colossus vorhanden sind, sind die Folgen und realweltlichen Bezüge komplett entfernt worden. Der eigentlich kritische Unterton des Videospiels geht durch die Selbstzensur verloren, die aufgrund der rechtlichen Grundlagen so realisiert wurde. Anstatt einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bleibt ein bestenfalls zu Teilen geschichtsrevisionistisches Produkt übrig. Wie gezeigt wurde, können sich die Paragraphen §§ 86 und 86a StGB ad absurdum führen, wenn aufgrund ihrer Bestimmungen der eigentlich intendierte Schutzzweck verloren geht. Um diesen Umstand zu ändern, bräuchte es entweder eine Novellierung der Paragraphen oder eine neue Rechtsprechung. Bis dahin wäre eine vertiefte und mit weiteren Beispielen ausformulierte empirische Forschung von Interesse, um die weiteren Implikationen dieser Gesetzgebung auf Videospiele, die sich mit dem Nationalsozialismus befassen, aufspüren zu können.

*Dejan Lukovic (@dejanlukovic_)  studiert an der LFU Innsbruck den Masterstudiengang “Medien“ und schreibt seine Masterarbeit zum Thema Speedrunning. Nebenbei arbeitet er als studentischer Mitarbeitet am Institut für Medien, Gesellschaft und Kommunikation

 


Weiterführende Links :


– Christian Schiffer, “
Ein anti-faschistisches Spiel, das nicht anti-faschistisch sein darf: Wie das Spiel Wolfenstein 2 die deutsche Geschichte entsorgt” in: br.de, <http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/netz-kultur/wolfenstein-the-new-colossus-nazis-skandal100.html>, 07.11.2017
– Felix Zimmermann, Wider die Selbstzensur – Das Dritte Reich, nationalsozialistische Verbrechen und der Holocaust im Digitalen Spiel” in:  Arbeitskreis Geschichtswissenschaft und digitale Spiele, <http://gespielt.hypotheses.org/1449> 27.08.2017.
– Felix Zimmermann, “Wider die Selbstzensur – Entwickler Jörg Friedrich und Johannes Kristmann im Interview” in:  Arbeitskreis Geschichtswissenschaft und digitale Spiele, <http://gespielt.hypotheses.org/1568> 27.08.2017.
– Stefan Heinrich SimondTobias Klös und Sophie Bömer, “Pixeldiskurs-Podcast #47 – Den Holocaust spielen (mit Eugen Pfister)” in: pixeldiskurs.de, <http://pixeldiskurs.de/2017/05/21/pixeldiskurs-podcast-47-den-holocaust-spielen-mit-eugen-pfister/> 21.05.2017.

 


Bild:
Kurt Wittig, Blick aus der Menge beim Reichsparteitag 1935 (via Wikicommons)

Empfohlene Zitierweise :
Dejan Lukovic, “Über das “Regime”, “Herrn Heiler” und die “Verräter”: Wolfenstein und die Paragraphen §§ 86 und 86a des StGB“ in:  Spiel-Kultur-Wissenschaften, <http://spielkult.hypotheses.org/1571> 16.02.2018.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Eugen Pfister (17. Februar 2018). Über das “Regime”, “Herrn Heiler” und die “Verräter”: Wolfenstein und die Paragraphen §§ 86 und 86a des StGB. Spiel-Kultur-Wissenschaft. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/uj69


8 Gedanken zu „Über das “Regime”, “Herrn Heiler” und die “Verräter”: Wolfenstein und die Paragraphen §§ 86 und 86a des StGB“

  1. Lieber Herr Zimmermann,

    aus Sicht des deutschen (Spiele-) Konsumenten ist Ihr Standpunkt ja durchaus nachvollziehbar. Aber glauben Sie wirklich, dass ein Publisher mit Sitz in den USA sich selbst eine besondere Kompetenz und Verantwortung für die Spielekultur in Deutschland zumessen und bewusst den Konflikt mit der deutschen Justiz suchen sollte? Hat denn ein ausländischer Publisher überhaupt das Recht, das deutsche Rechtsverständnis zu beeinflussen und die deutsche Erinnerungskultur zu manipulieren?

    Meins Erachtens wäre das eine Aufgabe deutscher Firmen und Verbände der Branche. Natürlich wäre es bequem für die deutsche Gamesindustrie, wenn ein weißer Ritter von außen käme und den Drachen der Rechtsprechung in die Knie zwingt. Aber darauf wird man lange warten können – das müssen “wir” schon selber hinkriegen.

    Von ausländischen Wirtschaftsakteuren erwartet man dagegen, die Gesetze zu achten, und das m.E. zu Recht. Zumal sicher auch gefragt würde, warum die das tun, hehre Motive werden ja gerne mal kritisch hinterfragt. Der Vorwurf liegt dann nahe, dass es nur darum geht, Lokalisierungskosten zu sparen.

    Ironischerweise ist der Weg, den Zenimax gewählt hat, sogar aufwändiger, als einfach den Minimalanforderungen des Gesetzes Genüge zu tun und nur die inkriminierten Symbole herauszunehmen.

    Aber das hätte das Spiel in meinen Augen komplett verhunzt. Ich fände Nazis mit weißen Flecken, wo Reichsadler und SS-Runen hingehören, wesentlich schlimmer, als das gewählte Modell: die Konstruktion eines alternativen faschistischen Regimes, mit eigener Symbolik, Titeln etc. Auf diese Weise bietet das Spiel wenigstens eine in sich konsistente Fiktion. Die inhaltliche Aussage wird lediglich auf eine weniger konkrete Ebene gehoben, ohne das Spielerlebnis zu verkürzen.

    Ich finde, man nimmt damit das Medium ernster, als einfach die gesetzlich geforderten Änderungen vorzunehmen, ohne Rücksicht auf Immersion – oder gar die Southpark-Variante zu wählen, und alles mit Zensurbalken vollzukleistern. Dass das Medium als solches in der Lage ist, sich auch konkret mit dem Holocaust zu befassen, wird ja mit der internationalen Version durchaus bewiesen.

    1. Lieber Herr Richter,

      genau hier liegt das Missverständnis, dem auch ein Publisher wie Zenimax erliegt. Die deutsche Erinnerungskultur nicht zu “manipulieren” (ich verstehe an dieser Stelle die negative Konnotation nicht), ist überhaupt keine Option. Mit den Spielen, die sie hier auf den Markt bringen, tun sie das sowieso. In dem Moment, in dem ein Entwicklerstudio oder ein Publisher sich eines historisches Settings annimmt und dies in einer bestimmten Art und Weise darstellt (oder eben bestimmte Perspektiven ausspart), trifft dieser eine Aussage über die Vergangenheit und prägt damit das Vergangenheitsbild derer, die das Spiel spielen und nimmt damit Einfluss auf je spezifische Erinnerungskulturen.

      Wenn dies also die Grundannahme ist, dann ist mit diesem Einfluss auf die Erinnerungskultur eine Verantwortung verbunden. Ein Publisher, der sich dieser Verantwortung bewusst ist, müsste aus diesem Verantwortungsbewusstsein heraus den Konflikt mit dem Gesetzgeber suchen, da er verstanden hat, dass er kein Spiel über den Nationalsozialismus machen kann, das den Holocaust ausspart. Dabei ist es nicht von Bedeutung, aus welchem Land dieser Publisher ursprünglich kommt. Die Zensurpraxis am Beispiel von Wolfenstein: The New Colossus zeigt nur, dass sich Zenimax dieser Verantwortung eben nicht bewusst ist.

      “Wir” können mit den Publishern das Gespräch suchen, beraten, über diese Verantwortung informieren. Aber “wir” müssen das nicht selbst hinkriegen, denn wir sind nicht die, die diese Spiele entwickeln und hier auf den Markt bringen. Publisher und Entwickler machen es sich zu einfach, wenn sie sagen, wir müssten ihnen doch bitte einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit sie Spiele hier unverändert auf den Markt bringen können.

      Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, die Verantwortung so von sich zu schieben. ‘Wir machen doch nur ein Spiel’ gilt nicht mehr.

      Sie sagen es ja auch: Das Medium kann sich mit dem Holocaust auseinandersetzen, wie die internationale Version zeigt. Genau das macht es so bitter, dass ausgerechnet die deutsche Version dies nicht tut und diese zensierte Version hier in Deutschland Erinnerungskultur(en) prägt.

  2. Zitat aus dem Fazit: “Der eigentlich kritische Unterton des Videospiels geht durch die Selbstzensur verloren, die aufgrund der rechtlichen Grundlagen so realisiert wurde.”

    Mit Verlaub, dies ist eine persönliche Einschätzung, die ich nicht teilen kann.
    Das Spiel kritisiert auch in der deutschen Fassung eindrücklich und bildgewaltig faschistische Regime und faschistische Ideologie. Es tut dies nur nicht mehr am Beispiel eines imaginierten deutschen Nationalsozialismus (der echte hat ja den Krieg nicht gewonnen).
    Wer der deutschen Fassung von Wolfenstein 2 den kritischen Unterton abspricht, ist für die Muse der Literatur verloren, denn er kann keine Metapher erkennen und keine Parabel entschlüsseln.

    1. Danke für deine Kritik Detlef,

      Ich verstehe deinen Punkt, möchte jedoch den Satz heranziehen, der vor dem dir herangezogenen Satz steht: “Während die Bildsprache des Nationalsozialismus und deren grundlegenden Ideologie weiterhin in The New Colossus vorhanden sind, sind die Folgen und realweltlichen Bezüge komplett entfernt worden.”
      Ja, Wolfenstein 2 mag als Kritik gegen faschistische Regime lesbar sein, da es immer noch die menschenverachtenden Aspekte dieser aufzeigt. Jedoch hat sich Wolfentein 2 in der intendierten Fassung nicht ein beliebiges Regime ausgesucht, sondern explizit den Nationalsozialismus. Dessen realweltlichen Grausamkeiten wurden aus dem Spiel gestrichen, wie etwa der Holocaust, weil die deutsche Rechtsprechung einen Fehler aus dem Jahr 1998 bis heute nicht ausbesserte. Die Kritik gilt ja den rechtlichen Bestimmungen, die es den rechtlichen Bestimmungen schwer machen, ihren “Schutzzweck” einzuhalten.

      1. Hallo Dejan,
        ja, ohne die juristischen Unsicherheiten, und bei einer Anerkennung von Computerspielen als Kunstform – wäre die Veränderung des Originalspiels sicher nicht nötig geworden. Eine einfache Lokalisierung wäre dem Publisher sicherlich lieber gewesen als eine aufwändige Umgestaltung des Games – ich als Spieler hätte diese Variante auf jeden Fall vorgezogen.

        Aber die gesetzlichen Gegebenheiten sind nun Mal, wie sie sind und daher hat Zenimax als Publisher versucht, das Spiel gesetzeskonform auf den deutschen Markt zu bringen. Die deutsche Fassung ist dadurch im Ergebnis zwangsläufig ein anderes Spiel, als die internationale Version, aber der der kritische Unterton ist dadurch nicht verloren gegangen, finde ich.

    2. Ich finde es spannend, wie argumentiert wird, als sei die deutsche Version als allgemeine Kritik am Faschismus intendiert gewesen. Ich würde ja eher sagen: Die Änderungen haben es nicht geschafft, den kritischen Ton (vollständig) zu tilgen. Die Frage ist aber ja auch eine ganz andere: War das notwendig? Ist eine Kritik am Nationalsozialismus nicht auch – weiter betrachtet – ebenso eine Kritik am Faschismus an sich und würde diese Funktion damit auch erfüllen – nur eben ohne die Tatsächlichkeit nationalsozialistischer Verbrechen auszublenden?

      1. Hallo Herr Zimmermann,
        wie kommen Sie auf die Idee, oder haben sie irgendwelche Anhaltspunkte, dass die deutsche Version nicht als Faschismus-Kritik intendiert ist?
        Und wie sonst würden Sie dann die Kernaussage der deutschen Version Spieles formulieren?
        Ich glaube, es ist extrem unwahrscheinlich, dass man versucht hat, “den kritischen Ton vollständig zu tilgen” – warum sollte man, wo das doch ein Kernelement des Spieles ist?
        Ihre Frage klingt zudem, als ob sich hier ein böser Publisher nachträglich an den Quellcode gemacht hat, um das Spiel mutwillig zu verhunzen. Dabei versuchen Entwickler und Publisher doch in der Regel gemeinsam, eine deutsche Version zu erstellen – die Schöpfer des Spiels müssen also irgendwie involviert gewesen sein und das Ergebnis mitgetragen haben.

        Inwieweit die Änderungen notwendig waren – die juristischen Unsicherheiten sind im Artikel genannt. Zenimax hat sich da sicherlich von Juristen beraten lassen, um eine Risikoanalyse aufzustellen und dann Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen.
        Natürlich wäre auch eine Darstellung des Nationalsozialismus auch eine Kritik am Faschismus – zumindest an einer spezifischen Form des Faschismus. Aber wenn das eventuell bedeutet hätte, die Auflage einstampfen zu müssen, weil irgendjemand darin eine Glorifizierung des Nationalsozialismus zu erkennen glaubt, kann ich den Publisher schon verstehen, wenn er das ganze auf eine allgemeinere Ebene hebt – denn Sie sagen ja selbst, dass man es auch so machen kann…

        1. Lieber Herr Richter,

          ich wollte nicht implizieren, dass irgendjemand bewusst irgendeinen kritischen Unterton zu tilgen versucht hat. Ich glaube aber durchaus, dass die unterstützenswerte Botschaft des Spiels in der deutschen Version wegen der fehlenden Verweise auf tatsächliche nationalsozialistische Verbrechen abgeschwächt ist. Für dringlich halte ich es, die deutsche Version nicht zu beschönigen und so darzustellen, als sei sie etwas anderes als eine aus ökonomischem Zwang geborene Notlösung. Es geht mir dabei überhaupt nicht um die Qualität der Lokalisierung, das möchte ich klar sagen. Mein Fokus liegt deutlich auf den in der deutschen Version behandelten Thematiken.

          Sie sprechen das Hauptproblem, das diese deutsche Version hat, ja in Ihrem zweiten Absatz an. Zenimax hat sich wohl beraten lassen. Wenn sie sich gut beraten ließen, so haben sie sicherlich erfahren, dass sich die rechtliche Situation in Deutschland nicht durch ein Wunder ändern wird, sondern es des Handelns eines Akteurs bedarf, der bereit ist, ein Risiko für das Medium in Kauf zu nehmen.

          Ich möchte es klar sagen: Es geht hier um eine erinnungspolitische Verantwortung, der Zenimax (wie auch jeder andere Publisher, der sein Produkt zensiert) nicht gerecht wird. Ein Digitales Spiel, das so prägend für das Geschichtsbild tausender Menschen ist, aus ökonomischen Gründen zu zensieren und dabei weit über jedes Ziel hinauszuschießen, halte ich für entweder ignorant oder feige.

          Ich glaube fest daran, dass sich diese international aktiven und über ihre Produkte so wirkmächtigen Publisher endlich ihrer Verantwortung stellen müssen. Die Zeit für Beschönigungen und Ausflüchte ist vorbei.

          Ist das Digitale Spiel ein ernsthaftes Medium, dem man auch die Darstellung des Holocaust zutrauen kann? Ja? Dann sollten sich Macher dieser Spiele auch entsprechend verhalten.

          Der Nationalsozialismus ist eben nicht einfach nur irgendeine Form des Faschismus und sollte dementsprechend auch nicht so behandelt (und weißgewaschen!) werden.

          Den ideellen Wert einer verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit diesem Thema kann man sicherlich schlecht in einer Kosten-Nutzen-Rechnung fassen. Ich hoffe für Zenimax, dass sich die Motivation, ein solches Spiel zu erschaffen, nicht nur in einer solchen Rechnung erschöpft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.